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AGB

Mit dem Abschluss von Waldpatenschaften wird folgender Mietvertrag abgeschlossen. Wir gewähren ein 14tägiges Rücktrittsrecht bei voller Erstattung des überwiesenes Betrages, wobei uns das Konto zur Überweisung per Email an service@e2share.de mitgeteilt werden muss.

Zwischen dem Vermieter Melzer und Karl GbR, Unterboschbach 16, 51467 Bergisch Gladbach, im weiteren Vermieter, sowie dem Mieter, Name und Email-Adresse entsprechend elektronisch übersandten Daten, wird folgender Mietvertrag geschlossen: Der Vermieter vermietet dem Mieter die Teilfläche mit der Referenznummer entsprechend der Bestätigungsmail des Waldgrundstücks Wuppertal bzw. Wesel, jeweilige Flur- und Flurstücks-Nr.  entsprechend der Bestätigungsmail ausschließlich zum Zweck des Umwelt- und Naturschutzes, sodass sich der Wald unberührt entwickeln kann, uneingeschränkt seine CO2-Kompensation fortsetzt und zur allgemeinen Verbesserung der Lebensqualität beiträgt. Auf Wunsch des Mieters erhält dieser eine Übersicht des Grundstücks, auf dem seine Teilfläche gekennzeichnet ist, per Email zugesandt. Die Laufzeit des Mietvertrages beträgt genau ein Jahr, die Mietzeit beginnt mit Datum des Bestätigungsmails, in dem auch die Laufzeit und die Mietdauer schriftlich festgehalten wird. Nach Ablauf der Mietzeit wird das vermietete Grundstück vom Vermieter selbst genutzt. In der Bestätigungsmail wird die Miete ausgewiesen, die fristgerecht auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Beide Mietparteien vereinbaren, dass mit Eingang der Miete auf dem Konto des Vermieters der Mietvertrag rechtskräftig abgeschlossen ist und keine eigenhändigen Unterschriften mehr notwendig sind; weiterhin verzichtet der Mieter auch aus Gründen des Umweltschutzes darauf, einen auf Papier ausgedruckten Mietvertrag per Post zugesandt zu bekommen und er ist mit dem ausschließlichen Versand des Vertrages per Email einverstanden. Der Vermieter verpflichtet sich für den vom Mieter angemieteten Grundstücksteil über die vereinbarte Vertragslaufzeit zum Nutzungsverzicht, der Wald wird forstwirtschaftlich nicht verwertet. Der Mieter erklärt seinerseits, dass er die o.g. Teilfläche nur zum obigen Zweck mietet und er sie weder anderweitig nutzen noch das Grundstück betreten wird. So wird im beiderseitigen Interesse der maximale Schutz der Umwelt erreicht. Eine Untervermietung ist ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.